Verpackungsvorschriften und Lieferbedingungen
1. Anlieferadresse von Paket- und Palettenanlieferungen
Unseren Bestellungen ist die entsprechende Anlieferadresse zu entnehmen:
DDM-Industriedienstleistungen
Daimlerstraße 11
73655 Plüderhausen
2. Warenannahmezeiten und Avisierung
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Jede Anlieferung muss rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vor Anlieferung, per eMail an:
kontakt@ddm-industriedienstleistungen
angemeldet werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Absender
- Anliefernde Spedition
- Beschreibung der Ware
- Anzahl der Paletten
- Gewünschtes Lieferdatum
- Gewünschtes Zeitfenster für die Lieferung
Wir garantieren den Warenempfang innerhalb eines Zeitfensters von 2 Stunden, wenn unsere Lieferbedingungen erfüllt sind. Sollte der gewünschte Liefertermin oder das gewünschte Zeitfenster nicht realisierbar sein, setzen wir uns mit dem Anlieferer in Verbindung und vereinbaren einen für beide Seiten günstigen Termin.
Achtung! Nicht avisierte Sendungen werden nach der verfügbaren Wareneingangskapazität angenommen und entladen. Standgelder für entstehende Wartezeiten werden von uns nicht akzeptiert.
3. Anlieferung
Zu jeder Sendung sind entsprechende Transportpapiere (Speditionsauftrag) an DDM zu übergeben, die alle für die Sendung relevanten Daten enthalten. Offensichtliche Abweichungen oder Beschädigungen werden auf den Transportpapieren vermerkt und sind vom Fahrer gegenzuzeichnen. Paletten müssen so verladen werden, dass eine sichere Entladung von hinten oder von der Seite mit Hilfe von Gabelstaplern möglich ist. Bei Anlieferungen auf Paletten ist zwingend ein Palettenetikett an beiden Enden der Palette zu verwenden. Das Palettenetikett muss die folgenden Informationen enthalten:
- Teilebezeichnung
- Teilenummer
- Mengenangabe pro Palette
Sollte ein ordnungsgemäßes Abladen nicht möglich sein, übernimmt DDM keine Haftung für Schäden, die beim Abladen entstehen. Europaletten dürfen nur durch Holzaufsetzrahmen (diagonal klappbar) und Rahmenteiler ergänzt werden. Die Anlieferung von palettierter Ware ist nur auf unbeschädigten Euro-Paletten nach DIN 14156-3 zulässig. Beschädigte oder nicht originale Europaletten gelten als Einwegpaletten und werden nicht getauscht. Die Palettenhöhe (einschließlich Palette) darf 2,00 m nicht überschreiten. Weiterhin darf das zulässige Gesamtgewicht pro Palette 700 kg nicht überschreiten. Die Ware darf seitlich nicht über die Europalette hinausragen. Die Entsorgung von Sonderbauten und Paletten wird dem Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
Pakete: Das Gewicht der einzelnen Packstücke darf 20 kg nicht überschreiten. Packstücke sind nach Möglichkeit sortenrein zu verpacken. Gemischte Kartons sind entsprechend zu kennzeichnen. Insbesondere bei Paketen ist auf eine transportsichere Verpackung zu achten, um Transportschäden zu vermeiden. Beschädigte Pakete werden nicht angenommen und die Annahme wird verweigert. Bei Lieferungen aus Drittländern sind die entsprechenden Zollpapiere der Ware beizufügen.
3. Verpackungen Allgemeine Verpackungsanforderungen
Die Anlieferung erfolgt vorzugsweise in handelsüblichen Mehrwegladungsträgern wie Euro-Paletten; Euro-Gitterboxen sowie Kartons. Wenn die Bauteilabmessungen und das Gewicht es nicht zulassen oder die Europaletten nicht groß genug sind, können nach ausdrücklicher Genehmigung durch DDM auch Sonderpaletten verwendet werden. Bauteile dürfen nicht über den Rand des verwendeten Ladungsträgers herausragen. Bearbeitete Oberflächen müssen besonders geschützt werden. Können diese oder andere Transportmittel aus Gründen wie z.B. unzureichender Sicherung der Ware etc. nicht verwendet werden, ist die Verpackung mit DDM abzustimmen. Generell ist darauf zu achten bzw. die Verpackung so zu gestalten, dass ein Be- und Entladen mit üblichen Flurförderzeugen möglich ist. Bei nicht palettierter Ware werden die zusätzlichen Kosten für die Entladung dem Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
Außerdem muss die Ware vor äußeren Witterungseinflüssen geschützt werden. Umverpackungen und Transportverpackungen aus Karton müssen das RESY-Symbol oder die Kennzeichnung eines vergleichbaren Recyclingsystems tragen.
4. Ladungssicherheit
Alle Materialien sind so zu verpacken, dass (bei der vorgesehenen Transportart) keinerlei Transportschäden an der Ware entstehen. Gefahren für Leib und Leben durch unzureichende Ladungssicherung sind vom Lieferanten zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Materialien innerhalb der Verpackung oder auf dem Ladungsträger unbeweglich sind. Außerdem müssen die Materialien beim Verzurren vor Beschädigungen durch den Zurrgurt geschützt werden. Die Ladungssicherung muss mit minimalem Einsatz von Verpackungsmaterial erfolgen. Das zur Ladungssicherung verwendete Material muss immer aus umweltfreundlichem und recycelbarem Material bestehen.
5. Lieferscheine
Jeder Lieferung (möglichst pro Versandeinheit) muss ein Lieferschein beigefügt werden. Der Lieferschein ist optimal in einer roten Lieferscheintasche an der Ware/Sendung anzubringen und muss folgende Angaben enthalten:
- Lieferanschrift
- Absender / Lieferant mit Anschrift und Kontaktperson
- Lieferscheinnummer und Lieferdatum
- Bestellnummer / Bestellpositionsnummern
- (DDM-) Teilenummer und Teilebezeichnung
- Herstellerteilenummer, Chargennummer, Seriennummer, MHD
- Gesamtstückzahl je Teil
- Anzahl Paletten je Teil
Zur klaren Zuordnung der gelieferten Ware bei DDM, sowie zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, müssen alle Teile bzw. Verpackungseinheiten selbst und auf dem zugehörigen Lieferschein gekennzeichnet werden. Werden mehrere Auftragspositionen auf einem Ladungsträger verpackt, müssen die einzelnen Positionen nochmals separat verpackt werden. Bei Anlieferungen ohne vollständige Papiere oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Verpackung und Kennzeichnung behalten wir uns vor, diese auf Kosten des Lieferanten zurückzuweisen.
7. Sendungsprüfung / Wareneingangskontrollen
Die Annahme der Liefergegenstände erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Brauchbarkeit. Eine Wareneingangskontrolle wird von uns nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und äußerlich erkennbare Abweichungen in Identität und Menge durchgeführt. Derartige Mängel sind von uns unverzüglich zu rügen. Eine weitergehende Wareneingangsprüfung behalten wir uns vor. Im Übrigen werden wir Mängel rügen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Bei offensichtlichen Transportschäden werden wir unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlassen und dokumentieren.
8. Gefahrstoffe / Gefahrgüter
Die Ware bzw. die äußere Verpackung muss gemäß der geltenden Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein. Es muss sichergestellt sein, dass die auf der Verpackung angebrachte Kennzeichnung zu keinem Zeitpunkt durch andere, die Ware begleitende Kennzeichnungen oder Informationen (z.B. Palettenaufkleber) verdeckt wird. Bei Gefahrgutsendungen müssen die Ladungsträger und auch Verpackungen, die das Gefahrgut enthalten, während des Transports den geltenden Gefahrgut- und Verpackungsvorschriften entsprechen. Die Lieferung von Gefahrgut muss auf den Lieferpapieren besonders gekennzeichnet sein. Der Lieferant verpflichtet sich, DDM vor der Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Liegt dieses nicht vor, kann die Annahme verweigert werden.
9. Eingangsrechnungen
Eingangsrechnungen sind nicht der Sendung beizulegen. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen digital an die folgende E-Mail-Adresse, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben:
kontakt@ddm-industriedienstleistungen.de
10. Werkzeugnisse
Werkzeugnisse dürfen nicht der Warenlieferung beigefügt werden. Werkzeugnisse sind vor Warenanlieferung digital an folgende Emailadresse zu senden:
kontakt@ddm-industriedienstleistungen.de
11. Verstoß gegen diese Richtlinien
Von dieser Richtlinie abweichende Anlieferungen verursachen im Wareneingang einen erheblichen Aufwand. Mehrkosten, die der Lieferant zu vertreten hat und durch Nichteinhaltung dieser Anlieferungsrichtlinien entstehen, werden nach Aufwand berechnet und mit dem jeweils gültigen Stundensatz von DDM verrechnet. Bei einer nicht vertretbaren Abweichung behält sich DDM vor, die Sendung als mangelhaft zu bewerten und die Warenannahme zu verweigern. Die mangelhaften Anlieferungen fließen ferner in die jährliche Lieferantenbeurteilung der Einkaufsabteilung ein.